Wir bieten die Messungen von ortsveränderlichen Geräten gemäß DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701/0702 sowie BetrSichV an. Alle 2 Jahre müssen Gewerbetreibende die Angestellte haben im Rahmen der Arbeitssicherheit diese Messungen machen lassen. Kontrolliert wird dies vom Gewerbeaufsichtsamt und der BG. Wer diese Messungen nicht machen lässt riskiert ein Bußgeld bis zu 10000€ und wem Absicht nachgewiesen wird dann riskiert man sogar ein Strafverfahren. Das muss doch nicht sein.
Ich habe mich am 04.07.2023 Selbstständig gemacht, um für den Arbeitsschutz da zu sein und für die Unternehmer die für diese Messungen nicht zu tief in die Tasche greifen wollen. Lassen Sie sich ein Angebot machen!!!